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Eine Stadtverwaltung in Hessen sucht eine*n Mitarbeiter*in für das Büro für Frauen- und Gleichberechtigung in Teilzeit. Die Position umfasst Sekretariatsaufgaben, Veranstaltungsmanagement und Pressearbeit. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich. Angeboten werden ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz und Fortbildungsmöglichkeiten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Die Universitätsstadt Gießen stellt ein
Mitarbeiter*innen für das Büro für Frauen- und Gleichberechtigung. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle im Umfang von 75 Prozent der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, welche zum 01.12.2025 zu besetzen ist, sowie um eine befristete Teilzeitstelle im Umfang von 75 Prozent der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, die befristet für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin zu besetzen ist.
Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Persönliches und fachliches Anforderungsprofil
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für unsere moderne, offene, bürgerorientierte Verwaltung sind Bewerbungen von Fachkräften mit Migrationshintergrund gewünscht. Die Universitätsstadt Gießen zeichnet sich durch Gleichstellung, Antidiskriminierung und Chancengleichheit aus. Daher wünschen wir uns von allen Bewerber*innen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz.
Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können ggf. im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Wenn Sie unser Angebot anspricht, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte reichen Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 5. Oktober 2025 ein.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Tamara Schmitz vom Haupt- und Personalamt unter der Rufnummer 0641 306-1028 zur Verfügung.
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* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.